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Die Handwerkskammer beruft öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, nachdem sie die strengen Voraussetzungen eingehend geprüft hat: Persönliche Eignung, besondere Sachkunde, überdurchschnittliche Fertigkeiten, Fähigkeiten und Fachkenntnisse, geordnete wirtschaftliche und soziale Verhältnisse, einwandfreie polizeiliche und gesellschaftliche Führung, Gewähr für Unabhängigkeit und der Eintrag in die Handwerksrolle sind lediglich Auszüge der aufwändigen Zulassungsbedingungen.



Die Vereidigung:

Ich habe den Eid abgelegt, dass ich die Aufgaben des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gewissenhaft erfülle, Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstatte und die Sachverständigenordnung der Handelskammer HN-Franken beachte.



Sachverständigenbüro
Thiemo C. Ackermann
Ludwig-Pfau-Str. 19  74074 Heilbronn
Tel.: 07131 / 8 53 43  Fax: 07131 / 8 53 97
sachverstaendiger@ackermann-orthopaedie.de